Elternbildung Erlenbach mit neuem Programm nach den Sommerferien
Veröffentlicht am 9. Juli 2009 | Hinterlasse einen Kommentar
Das Programm der Elternbildung Erlenbach vom August bis Dezember 2009 bietet wiederum ein breites Spektrum an interessanten Veranstaltungen rund um das Thema Erziehungsarbeit.
Im Angebot ist im Herbstsemester auch der standartisierte Erziehungskurs “Starke Eltern-Starke Kinder”. Die Grundlagen dieses Elternkurses stammen aus der Arbeit des Finnischen Kinderschutzbundes und wurden unter der Federführung des Deutschen Kinderschutzbundes seit anfang November 2000 verbreitet und weiterenwickelt. Mehr über den Erziehungskurs hier.
Hier das aktuelle Programm der Elternbildung Erlenbach:
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Die CVP regt eine Prüfung der bereits bestehenden Möglichkeiten zur Verminderung der Jugendgewalt im Bezirk Meilen an
Veröffentlicht am 8. Juli 2009 | Hinterlasse einen Kommentar
Aufgrund der brutalen gewalttätigen Übergriffen der in München verhafteten Jugendlichen aus der Berufswahlschule in Küsnacht (WBK) hat der Ausschuss der CVP im Bezirk Meilen entschieden, sich darüber zu äussern, welche Überlegungen und Vorstösse in unserer Region nötig sind, um Vorfällen dieser Art in Zukunft entgegenzutreten. Grundsätzlich ist die Partei der Ansicht, dass die Erziehungsverantwortung in erster Linie bei den Eltern liegt und diese angehalten werden müssen, ihren Pflichten auch nachzukommen. Es kann nicht sein, dass diese Aufgaben immer mehr an Lehrpersonen der jeweiligen Schulen bzw. Lehrbetriebe delegiert werden.
Allerdings sind wir als Gesellschaft weiterhin auch aufgerufen, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine gute Erziehung unserer Kinder ermöglichen. Die Partei möchte in ihren Bestrebungen nicht nur eine Stossrichtung vorgeben, sondern erwartet eine angemessene und umfassende Prüfung von bereits bestehenden Möglichkeiten, aber auch künftigen Massnahmen, welche alle drei Bereiche, nämlich Prävention, Beratung und Repression umfassen. Für die detaillierte Ausarbeitung stellen sich für die CVP aktuell folgende Fragen und Aspekte:
Können die verschiedenen Anlaufstellen im Bezirk Meilen die Nähe zu Eltern und Jugendlichen noch verstärken?
Das Jugendsekretariat als eine der Anlaufstellen im Bezirk Meilen sollte prüfen, ob eine Hilfestellung für Eltern, die in Notsitationen sind, auch ausserhalb der Bürozeiten möglich ist. Eine sofortige Variante bei Anrufen ausserhalb der Bürozeiten wäre zum Beispiel eine direkte Weiterleitung zum kantonalen Elternnotruf, der 24 Stunden für die Kantone Zürich, Aargau und Zug Eltern in Erziehungsfragen berät. Je nach Bedürfnis könnte diese privat geführte Organisation in einer weiteren Phase mit finanziellen Beiträgen der Gemeinden aus unserem Bezirk aufgestockt werden. So wäre ein separater Pikettdienst, bzw. SOS-Telefon im Bezirk Meilen nicht nötig. Der kantonale Elternnotruf verzeichnet übrigens in den letzten Jahren eine steigende Anzahl anrufender Eltern von Jugendlichen (50% der gesamten Anrufe). Dass Eltern mit heranwachsenden Jugendlichen in ihrer Erziehungsaufgabe auch überfordert sein können, ist weder eine Seltenheit noch beschämend für die Eltern. Die betreffenden Eltern müssen jedoch die Möglichkeit haben, sich in schwierigen Situationen jederzeit auch unmittelbar Hilfe zu holen, die sie in ihrer Erziehungsarbeit stärkt. Eltern benötigen nicht nur während den Bürozeiten ein persönliches Gespräch und Hilfe, sondern eben vor allem dann, wenn sie akut in Schwierigkeiten sind.
Ist ein transparenter Informationsfluss zwischen Vormundschaftsbehörde und Jugendanwaltschaft vorhanden?
Voraussetzung für einen transparenten Informationsfluss wäre es, dass die Jugendanwaltschaft die jeweilige Vormundschaftsbehörden in den Gemeinden über alle laufenden Strafverfahren umgehend informiert. So könnte die Zusammenarbeit gestärkt und geklärt werden, welche Behörde allfällige erzieherische Massnahmen ergreifen müsste. Zudem wird angeregt, Lehrpersonen oder Lehrmeister bei ihren regelmässigen Weiterbildungen auf die genauen juristischen Abläufe und Möglichkeiten bei gewalttätigen Vorkommnissen ihrer Schüler oder Lehrlinge aufmerksam zu machen. Denn nur wenn eine Gefährdungsmeldung durch Lehrpersonen und Lehrmeister bei der Vormundschaftsbehörde eingeht, wird diese über ein mögliches Gefährdungspotential eines Schülers informiert und kann nötige Massnahmen anordnen. Eltern von minderjährigen Jugendlichen, gegen welche erzieherische Massnahmen angeordnet wurden, müssen konsequent von den Behörden zur Mitarbeit und Erziehungsberatung verpflichtet werden, auch dann, wenn sich Eltern unkooperativ oder gar renitent zeigen. Erziehung ist dann keine Privatsache mehr, wenn die Öffentlichkeit von Kindern und Jugendlichen bedroht und bedrängt wird, die ihre Grenzen und die Regeln des Zusammenlebens nicht mehr kennen.”
Ein von den Eltern unterzeichnetes Formular gibt Auskunft über Massnahmen und laufende Strafverfahren
Zusammen mit den Eltern füllen Schülerinnen und Schüler vor dem Eintritt in die Oberstufe ein Formular aus, das Lehrpersonen über mögliche Massnahmen oder Strafverfahren informiert, bzw. bestätigt, dass nichts dergleichen vorliegt. Eltern und SchülerInnen werden angehalten, nach Abgeben des Formulars die Lehrpersonen über mögliche Veränderungen zu informieren. Lehrpersonen sind so wenigstens von eigenen Nachforschungen und Anfragen entlastet und können in heiklen Situationen aufgrund der vorhandenen Informationen auch angemessen reagieren. Diese Regel könnte auch in einer Hausordnung der betreffenden Schule nochmals klar formuliert werden. Es ist weiter zu prüfen, ob eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden muss, damit diese Regelung im Schulrecht oder in der Schulverordnung aufgeführt wird und Zuwiderhandlungen auch dementsprechend geahndet werden können. Formulare dieser Art kennen übrigens bereits Einbürgerungsbehörden diverser Gemeinden, die dieses unterzeichnete Formular von einbürgerungswilligen Personen verlangen.
Anfallende Kosten von arrestierten Jugendlichen werden den Eltern in Rechnung gestellt
Von der Kantons- oder Gemeindepolizei aufgeriffene Jugendliche sollen vermehrt auf dem Polizeiposten durch die Eltern abgeholt werden. Die anfallenden Kosten (bspw. Bluttest von rund CHF 500.–) werden den Eltern direkt Rechnung gestellt. Allenfalls wäre auch ein Bussgeld an die Eltern zu prüfen. Dies bedarf jedoch einer Gesetzesänderung und müsste durch das Kantonsparlament angeregt werden.














