image
image
image
image
image
image
image
image
image
image
image
image
image
image
image
image
image
Logo


Abstimmung vom 11. März: Der Ausländerstatus sagt nichts über die Integrationswilligkeit aus


Am 11. März 2012 stimmen wir über eine durch den Kantonsrat erarbeitete Verschärfung der Einbürgerungspraxis und einen Gegenvorschlag der SVP ab. Schon während der Debatte des Kantonsrates konnte ich den Argumenten einer Verschärfung nicht folgen. Denn: Der Kanton Zürich verfügt über eine Einbürgerungspraxis, die sich grundsätzlich bewährt hat: Wer sich bei uns integriert hat, nicht kriminell ist, eine Landessprache spricht und versteht, seit 12 Jahre in der Schweiz wohnt und für sich selber wirtschaftlich sorgen kann, darf eingebürgert werden. Den begehrten roten Pass erhält man also grundsätzlich nicht geschenkt.
Nun sticht für mich vor allem ein Punkt im Gesetzesvorschlag zur Verschärfung heraus, den ich nicht mittragen kann: Neu dürfen nur noch Ausländer mit Niederlassung C eingebürgert werden. Ohne diesen Status keine Einbürgerung. Dabei sagt der Ausländerstatus nur beschränkt etwas über die Integrationsfähigkeit sowie den Integrationswillen einer Person aus. Aber: Diese Regelung träfe vor allem Kinder und Jugendliche aus Familien mit Aufentaltsbewilligung B oder gar echte Flüchtlingsfamilien, die bereits die Zürcher Schulen durchlaufen haben und sich bestens in unserer Gesellschaft integrieren. Das ist meines Erachtens ein schlechtes Signal und Zeichen unseres Staates: Ein Teil der nächsten Generation wird a priori aus dem Einbürgerungsprozess ausgeschlossen, ohne dass sie in der Lage wäre, dies zu ändern. Nebenbei angemerkt: Nicht wenige unserer angehenden und aktuellen Nationalhelden im Sport – z.B. im Fussball – könnten nicht für die Schweiz spielen, wenn der Ausländerstatus bereits bis anhin eine zentrale Bedingung für die Einbürgerung gewesen wäre.
Der Prozess einer Einbürgerung erstreckt sich in der Regel über eine längere Zeit. Wer aber alle Bedingungen erfüllt, der soll auch mit einer Einbürgerung rechnen dürfen. Genau das will der Gegenvorschlag der SVP nun verhindern: auch wenn alle Bedingungen erfüllt sind, soll der Schlussentscheid bei der Gemeinde liegen. Somit wird die Einbürgerung zu einem politischen Akt, der in rechtlicher Willkür mündet und mit unserem Rechtsstaat nicht vereinbar ist.
Wie bereits zu Beginn erwähnt: Die aktuelle Praxis hat sich für mich bewährt, ich möchte daran nichts ändern. Gewisse Kreise stilisieren in der bevorstehenden Abstimmung die Einbürgerung als Zutritt zu einer besseren Gesellschaft herauf und emotionalisieren einen formalen rechsstaatlichen Akt unnötig.
Ich erlebe aus meinen Erfahrungen als Gemeinderätin, dass Einbürgerungswillige tief ins unseren schweizerischen Eigenheiten eintauchen und bemüht sind, kulturell und politisch so viel Wissen wie möglich über ihre künftige Heimat zu erwerben. Gerne würde ich ein Einbürgerungsgespräch samt Staatskunde- und Deutschtest auch gerne mal mit den sogenannt “echten” Schweizern durchführen und frage mich, ob dabei die Resultate in jedem Fall genügend wären……

Hier zwei Einbürgerungstests für all jene, die wissen wollen, ob sie als Schweizer bestehen:
Einbürgerungstest Radio DRS
Einbürgerungstest 20 Minuten

Hinterlassen Sie einen Kommentar