Volksabstimmung vom 3. März 2013: Der Familienartikel ist das längst fällige Bekenntnis zu einer nachhaltigen Familienpolitik in der Schweiz
Familien werden zwar in verschiedenen Artikeln unserer Bundesverfassung angesprochen, es fehlt aber ein eigener ausgewiesener Artikel zur Familienpolitik.
Mit der Schaffung eines Verfassungsartikels für die Familie in der Bundesverfassung wird ein längst fälliges Bekenntnis zu einer nachhaltigen Gesellschaft und der Bedeutung der Familie für unser Land verankert.
Der Bund steht zwar durch die geltende Verfassung in der Pflicht, bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Bedürfnisse der Familien umfassend zu berücksichtigen sowie die Kompetenz, Massnahmen zum Schutz der Familie zu unterstützen. Die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie der Ausbildung hat jedoch als zentrales Element einer zeitgemässen Familienpolitik bisher keinen Niederschlag in der Verfassung gefunden. Dabei ist gerade die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit ein wichtiger Schlüsselfaktor für eine prosperierende Zukunft und trägt auch wirtschaftlich wesentlich zum Erfolg unseres Landes bei.
Ein Bekenntnis zur Kernzelle unserer Gesellschaft
Eine umfassende Familienpolitik stärkt und würdigt die Bedeutung der Familien, unabhängig von ihrer Lebensform. Die Familie als Vermittlerin von tragenden Werten wie Solidarität, Konfliktbewältigung und Selbstverantwortung bereitet die nächste Generation auf das Leben in und für unsere Gemeinschaft vor. Denn, wie schon Gotthelf es etwas pathetisch sagte: „Zu Hause muss beginnen, was leuchten soll im Vaterland!“
Es muss uns ein wichtiges Anliegen sein, die sozialen und persönlichen Kompetenzen und Qualifikationen der Familienmitglieder zu fördern sowie ihre ökonomische Selbständigkeit anzuregen. Dies geschieht, indem wir Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf schaffen und sich Familien so eigenständig entfalten können. Damit haben sie einen zentralen Anteil am künftigen Erfolg unseres Landes.
Die demografische Entwicklung der Schweiz mit zahlenmässig immer weniger Erwerbstätigen und immer mehr Rentern zeigt grosse politische Herausforderungen auf. Eine umfassende Familienpolitik ist daher auch ein Engagement für eine nachhaltige Generationenpolitik, die sich für die vielfältige Förderung von Solidarität und Unterstützung zwischen den jüngeren und älteren Mitgliedern unserer Gesellschaft einsetzt.
Die Bedeutung der Kinder stärken
Die momentan immer noch fehlenden Möglichkeiten, Beruf und Familie zu verbinden haben zur Folge, dass viele Paare, insbesondere gut ausgebildete Frauen und Männer, auf Kinder verzichten. Damit altert unsere Gesellschaft weiter und es fehlen in der Wirtschaft längerfristig und in der nächsten Generation eine bedeutende Anzahl an Fachkräften. Zudem gefährdet die so schnell fortschreitende Alterung unserer Gesellschaft unsere Sozialsysteme und somit auch den künftigen Wohlstand unseres Landes. Wir benötigen daher bedarfsgerechte Angebote für unsere Kinder und mehr Familienfreundlichkeit im Alltag. Der neue Verfassungsartikel fördert aber nicht nur den Ausbau von Kindertagesstätten. Familien und schulergänzende Tagesstrukturen tragen auch wesentlich zur Integration und Chancengerechtigkeit aller Kinder bei – insbesondere fördern sie auch Kinder aus einem bildungsfernen Umfeld, wie beispielsweise Familien mit Migrationshintergrund.
Nachhaltige Familienpoltik ist ein zentraler Erfolgsfaktor für die Wirtschaft
Die Wirtschaft ist auf eine erhöhte Partizipation der Frauen und Männer am Arbeitsmarkt angewiesen. Es macht schon volkswirtschaftlich keinen Sinn, insbesondere das Potential und die Ressourcen bestausgebildedster Frauen aufgrund fehlender Vereinbarkeit brach liegen zu lassen. Familienfreundliche Massnahmen und eine familienorientierte Personalpolitik erhöhen zudem die Attraktivität des Unternehmens auf dem Arbeitsmarkt und geben entscheidende Wettbewerbsvorteile im Wettkampf um qualifizierte Mitarbeitende. Mitarbeiter in einem familienfreundlichen Arbeitsumfeld sind loyaler, motivierter und produktiver. Anfallende Kosten für Tagesstrukturen der Kinder sind somit gut investiertes Geld für den allfälligen Steuerzahler, wobei die Wirtschaft aufgefordert ist, ihren Anteil daran zu leisten.
Ein wichtiger Beitrag zur Gleichstellung von Mann und Frau
Indem wir die neue Verfassungsbestimmung zur Familienpolitik in die Bundesverfassung aufnehmen, bekennen wir uns damit auch klar zur Gleichstellung Mann und Frau in Beruf und Familie. Familienfreundliche Rahmenbedingungen in unserem Land begünstigen es, dass Väter und Mütter selbstständig entscheiden können wie viel sie sich beruflich engagieren und wie viel Zeit sie sich für ihre Kinder und Angehörigen nehmen möchten. Die Aufteilung zwischen bezahlter und unbezahlter Arbeit kann so innerhalb der Familie flexibler gestaltet werden.
Darum am 3. März 2013: Ja zur Familie heisst Ja zum Familienartikel in der Bundesverfassung!
Hier das Interview mit Lucrezia Meier-Schatz (CVP-Nationalrätin und Mitinitiantin des Familienartikels)
“Es braucht die Entscheidungsfreiheit der Eltern!”
2x Ja zur Grundstufe am 25. November 2012
Für jedes Kind den richtigen Start – das sieht die Prima-Initiative vor und ermöglicht bei einem Ja vom 25. November 2012, dass neben den verschiedenen Pilotversuchen im Kanton Zürich nun auch jede andere Gemeinde diese Grundstufe einführen kann und die im Pilotversuch bereits geführten Grundstufen weiter bestehen.
Die bewährten Stärken der Kindergartenpädagogik (spielerisches, soziales, emotionales, musisches und intellektuelles Lernen) werden ausgebaut sowie die aus den derzeit laufenden Schulversuchen gewonnenen Erkenntnisse berücksichtigt. Jedes Kind hat neu die Möglichkeit, seinem individuellen Entwicklungsstand gemäss 2, 3 oder 4 Jahre in der Kindergartenstufe zu verweilen. Kinder mit speziellen pädagogischen Bedürfnissen können einerseits bereits nach 2 Jahren in die 2. Klasse eintreten oder haben im umgekehrten Fall die Chance, während 4 Jahren sanft auf den Umstieg in die Primarschule vorbereitet zu werden. Das heutige Eintrittsalter in die Kindergartenstufe wird nicht verändert.
Die dazu notwendige individuelle Betreuung wird gewährleistet durch die Erhöhung der zugeteilten Vollzeiteinheiten. Damit stehen den Kindern während mindestens 50 % der Kindergartenzeit 2 Lehrpersonen zur Verfügung. Die Arbeit in altersdurchmischten Lerngruppen erhöht die Möglichkeiten zur individuellen Förderung zusätzlich, da ältere Kinder ihren Wissensvorsprung gerne an die jüngeren weitergeben.
In der weiter entwickelten Kindergartenstufe lernen Kinder ihrer individuellen Entwicklung gemäss früher lesen, schreiben und rechnen. Damit kann der Neugier und dem Wissensdurst der Kinder Rechnung getragen werden. Zudem steigen die Chancen jedes einzelnen Kindes, mit gefestigten sprachlichen Grundkenntnissen erfolgreich in der Primarschule starten zu können.
Da die weiter entwickelte Kindergartenstufe die bewährten Elemente der Kindergarten- und der Primarschulpädagogik verbindet, erleben die Kinder beim Übertritt in die Primarschule eine pädagogische Kontinuität, die verhindert, dass dieser Wechsel als Einschnitt empfunden wird und zu negativen Reaktionen führt.
Als zweifache Mutter habe ich erlebt, wie unterschiedlich Kinder sich im Kindergarten verhalten und entwickeln. Während die einen noch spielen und basteln, interessieren sich andere bereits früh fürs Lesen und Schreiben. die Grundstufe wird den unterschiedlichen Entwicklungsschritten der Kinder gerecht und holt sie angemessen ab.
Hier gibt es noch mehr Pro-Argumente zur Abstimmung
Ist Endlos-Shopping nötig?
Nachdem das Zürcher Parlament einen ablehnenden Standpunkt gegenüber der Initiative zur Liberalisierung der Öffnungszeiten eingenommen hat, entscheidet nun am 17. Juni der Zürcher Stimmbürger darüber, ob er die Möglichkeit erhalten soll, zeitlich uneingeschränkt einkaufen zu gehen. Auf den ersten Blick trifft das Begehren aus Kreisen der FDP den Nerv unserer Zeit: Unsere 24 Stunden-Gesellschaft soll sich in ihrem Konsumverhalten nicht länger von Behörden bevormunden lassen – der Slogan „Everything goes“ wird nun auch auf selbständige Unternehmen im Detailhandel übertragen. Allerdings stellt man bei genauerer Betrachtung fest: Bereits heute besteht unter der Woche eine weitgehend liberalisierte Gesetzgebung bezüglich Ladenöffnungszeiten im Kanton Zürich. Und eine letzthin durchgeführte Umfrage bezüglich Sonntagsverkäufen in den Gemeinden des Kantons zeigt, dass das Interesse der Konsumenten wie auch der Detaillisten an zusätzlich zu den bereits bewilligten Sonntagsverkäufen eher gering ist.
Zudem: Die konsumfreudige Generation von heute kann jetzt schon Tag und Nacht ihren Einkaufs-Gelüsten nachgehen: Denn das Internet kennt keinen Ladenschluss. Zugegeben: Den Magen füllt das WorldWideWeb nicht unmittelbar, aber im schlimmsten Fall gibt’s ja auch noch Tankstellen, die den Mindestinhalt des Kühlschranks abdecken. Dort ist es aber sinnvoll, wenn die unnötigen Sortimentsbeschränkungen – insbesondere bei 24Stunden-Shops- endlich aufgehoben werden.
Es stellt sich auch grundsätzlich die Frage nach dem Vorteil für die Wirtschaft. Schliesslich wird das Konsumbudget nicht grösser, nur weil ein Einkaufstag mehr zur Verfügung steht. Und wen ich mich bei kleinen Detaillisten im Bezirk umhöre, so befürchtet man, dass die zusätzlichen Einkünfte die höheren Personalkosten nicht lohnen. Ausser vielleicht die Grossverteiler würden profitieren – was den kleinen Geschäften dann um so mehr Sorgen macht.
Meine persönlichen Bedenken gegen das Begehren zielen auf grundsätzliche Fragen in Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung unserer Gesellschaft, die sich aktuell schon in hohem Masse individualisiert und entsolidarisiert hat. Müssen wir auch am Wochenende endlos Shoppen? Mehr Arbeit am Wochenende bedeutet auch weniger Engagement für und mit unseren Nächsten. Es fehlt zu Neudeutsch an einer „Work-Life-Balance”. Ist es für die Gemeinschaft förderlich, wenn sich auch am Wochenende immer mehr Eltern ihre Zeit mit den Kindern aufteilen müssen? Wer engagiert sich noch für die Freiwilligenarbeit bei Anlässen und Veranstaltungen von Vereinen, die sowieso schon mit grossem Mitgliederschwund kämpfen?
Wir haben bereits genügend Berufskategorien, die aufgrund ihrer Tätigkeit z.B. bei der Polizei oder im Spital keine Sonn- und Feiertage kennen und auch an diesen Tagen arbeiten müssen. Diese Tätigkeiten sind wichtig, ja sogar lebensnotwendig.
Am Sonn- und Feiertag zu shoppen erachte ich definitiv nicht als lebensrettende Notwendigkeit. Zum Schluss noch ein kleiner formaler Zusatz zur Vorlage: auch wenn der Kanton Zürich die Initiative gutheisst, werden an Sonn- und Feiertagen die Geschäfte nicht automatisch geöffnet sein – denn nach Bundesrecht ist Sonntagsarbeit für Angestellte des Detailhandels grundsätzlich verboten. So gesehen ist das Begehren für alle Konsumfreudigen eine eigentliche Mogelpackung.
Darum: NEIN zur kantonalen Vorlage vom 17. Juni 2012 “Der Kunde ist König”
Abstimmung vom 11. März: Der Ausländerstatus sagt nichts über die Integrationswilligkeit aus
Am 11. März 2012 stimmen wir über eine durch den Kantonsrat erarbeitete Verschärfung der Einbürgerungspraxis und einen Gegenvorschlag der SVP ab. Schon während der Debatte des Kantonsrates konnte ich den Argumenten einer Verschärfung nicht folgen. Denn: Der Kanton Zürich verfügt über eine Einbürgerungspraxis, die sich grundsätzlich bewährt hat: Wer sich bei uns integriert hat, nicht kriminell ist, eine Landessprache spricht und versteht, seit 12 Jahre in der Schweiz wohnt und für sich selber wirtschaftlich sorgen kann, darf eingebürgert werden. Den begehrten roten Pass erhält man also grundsätzlich nicht geschenkt.
Nun sticht für mich vor allem ein Punkt im Gesetzesvorschlag zur Verschärfung heraus, den ich nicht mittragen kann: Neu dürfen nur noch Ausländer mit Niederlassung C eingebürgert werden. Ohne diesen Status keine Einbürgerung. Dabei sagt der Ausländerstatus nur beschränkt etwas über die Integrationsfähigkeit sowie den Integrationswillen einer Person aus. Aber: Diese Regelung träfe vor allem Kinder und Jugendliche aus Familien mit Aufentaltsbewilligung B oder gar echte Flüchtlingsfamilien, die bereits die Zürcher Schulen durchlaufen haben und sich bestens in unserer Gesellschaft integrieren. Das ist meines Erachtens ein schlechtes Signal und Zeichen unseres Staates: Ein Teil der nächsten Generation wird a priori aus dem Einbürgerungsprozess ausgeschlossen, ohne dass sie in der Lage wäre, dies zu ändern. Nebenbei angemerkt: Nicht wenige unserer angehenden und aktuellen Nationalhelden im Sport – z.B. im Fussball – könnten nicht für die Schweiz spielen, wenn der Ausländerstatus bereits bis anhin eine zentrale Bedingung für die Einbürgerung gewesen wäre.
Der Prozess einer Einbürgerung erstreckt sich in der Regel über eine längere Zeit. Wer aber alle Bedingungen erfüllt, der soll auch mit einer Einbürgerung rechnen dürfen. Genau das will der Gegenvorschlag der SVP nun verhindern: auch wenn alle Bedingungen erfüllt sind, soll der Schlussentscheid bei der Gemeinde liegen. Somit wird die Einbürgerung zu einem politischen Akt, der in rechtlicher Willkür mündet und mit unserem Rechtsstaat nicht vereinbar ist.
Wie bereits zu Beginn erwähnt: Die aktuelle Praxis hat sich für mich bewährt, ich möchte daran nichts ändern. Gewisse Kreise stilisieren in der bevorstehenden Abstimmung die Einbürgerung als Zutritt zu einer besseren Gesellschaft herauf und emotionalisieren einen formalen rechsstaatlichen Akt unnötig.
Ich erlebe aus meinen Erfahrungen als Gemeinderätin, dass Einbürgerungswillige tief ins unseren schweizerischen Eigenheiten eintauchen und bemüht sind, kulturell und politisch so viel Wissen wie möglich über ihre künftige Heimat zu erwerben. Gerne würde ich ein Einbürgerungsgespräch samt Staatskunde- und Deutschtest auch gerne mal mit den sogenannt “echten” Schweizern durchführen und frage mich, ob dabei die Resultate in jedem Fall genügend wären……
Hier zwei Einbürgerungstests für all jene, die wissen wollen, ob sie als Schweizer bestehen:
Einbürgerungstest Radio DRS
Einbürgerungstest 20 Minuten
Keine Regel ohne Ausnahme – auch am Schülerturnier!

Für fussballbegeisterte Schülerinnen und Schüler gibt es in Erlenbach zwei wichtige Termine im Jahreskalender: Das Schülerturnier des FC Küsnacht im Juni auf der Anlage des Heslibach in Küsnacht und das Schülerturnier des FC Herrliberg in der Sporthalle Langacker in Herrliberg. Jedes Jahr messen sich die Mannschaften aus den Schulen Herrliberg, Erlenbach und Küsnacht. Es geht um Ruhm und Ehre – und natürlich um jede Menge Spass für die jungen Kicker, die jeweils von einem ganzen Tross von Eltern und Geschwistern begleitet werden. Mit grossem Aufwand, insbesondere auch von Seiten der Fussballvereine, werden hier an der Basis Kinder für Sport und Mannschaftsgeist gefördert und angeregt. Das verdient Lob und Anerkennung gegenüber denjenigen Personen, die dies seit langen Jahren immer wieder mit grossem Aufwand und in freiwilliger Arbeit möglich machen.
Selbstverständlich braucht es auch für Schülerturniere ein Turnier-Reglement und die Ausschreibungen beinhalten insbesondere Vorschriften über die Zusammensetzung der Mannschaften. Leider benachteiligt das Ausschreibungsreglement des FC Herrliberg Schulklassen, die über weniger fussballbegeisterte Kinder verfügen als zur Anmeldung effektiv nötig sind. Auch dieses Jahr können Kinder – Erstklässler- nicht mitspielen, weil sich zu wenig “Gschpänlis” einer Klasse angemeldet haben, um gemeinsam eine Mannschaft – bestehend aus 5 Feldspielern + 1 Torhüter – zu bilden.
Diese Erstklässler werden vom Turnier ausgeschlossen, obwohl Lehrpersonen und Eltern im Vorfeld versuchten, durch die Verbindung von zwei ersten Klassen eine vollständige Mannschaft zu bilden. Was zumindest in einem Fall problemlos machbar gewesen wäre. Aber die Anfrage an das zuständige OK, hier aufgrund der Faktenlage eine Ausnahmeregelung zu treffen, wurde negativ beantwortet. Die strikte Einhaltung des Reglements hatte mehr Gewicht, als ABC-Schützen zu ihrem ersten Schülerfussballturnier zuzulassen. Es ist nachvollziehbar, dass ein Mix von Schulklassen bei einem Fussballturnier dazu führen kann, dass explizit eine Siegermannschaft zusammengestellt wird. Daher macht das Reglement grundsätzlich auch Sinn. Allerdings haben die Erstklässler als Jüngste des Turniers wohl keine Aussicht auf den Turniersieg.
Die ausgeschlossenen Erstklässler erhalten nun jedoch nicht einmal die Möglichkeit, die positiven Seiten von Spass und Mannschaftsgeist zu erleben und werden auf ein nächstes Jahr vertröstet, in der Hoffnung, dass es dann mit der Anzahl der fussballspielenden Kinder in der Klasse reicht. Ich finde, das ist schade und setzt ein total falsches Zeichen gegenüber sportbegeisterten Kindern. Das Argument – da müssen alle Kinder durch und spätestens in der Mittelstufe klappt’s dann – ist für mich nicht nachvollziehbar. Manchmal benötigt eine Vorschrift auch eine Neubeurteilung. Denn wie das Sprichwort so schön heisst “Keine Regel ohne Ausnahme!”.
Schluss mit Streubomben!
Der Bundesrat hat im 2008 zusammen mit 108 Staaten ein Abkommen verabschiedet, das die Verwendung, Entwicklung und Produktion von Streubombenmunition verbieten soll. Inzwischen haben 57 Staaten die Vereinbarung auch ratifiziert, der Bundesrat beantragt nun das Parlament, dieses internationale Abkommen ebenfalls verbindlich zu unterzeichnen.
Ehrlich gesagt, ich bin erstaunt und überrascht, dass die Schweiz bisher die Ächtung dieser Geschosse nur moralisch anführte, aber klare Bekenntnisse – wie eben eine Ratifizierung eines internationalen Abkommens – fehlten. Umso mehr bin ich zufrieden, dass ein Verbot nun unmittelbar bevorsteht. Der Bundesrat hat zudem das Übereinkommen noch erweitert und möchte auch die Finanzierung solcher Waffen endlich verbieten, denn Schweizer Grossbanken erwarben in den letzten Jahren Aktien und Obligationen im zweistelligen Millionenbereich der Streubomben-Industrie. Auch mit dieser Absicht steht die Schweiz nicht alleine da: Europäische Länder wie Luxemburg, Belgien oder Irland haben ein ausdrückliches Finanzierungsverbot bereits in ihre Abkommen aufgenommen.
Nun regt sich auf der Zielgeraden aber doch tatsächlich Widerstand aus sicherheitspolitischen und rechtsbürgerlichen Kreisen: Man müsse die Sicherheitsinteressen der Schweiz berücksichtigen und damit die Bedürfnisse der Artillerie, und: Die Vernichtung der noch vorhandenen Streumunition in der Schweiz – welche bei der Ratifizierung eine Pflicht wäre – ist mit 25 – 30 Mio. CHF sehr hoch, andere intelligente Munition als Ersatz wäre ausserordentlich teuer.
Es soll also einmal mehr bei Lippenbekenntnissen und moralischer Verurteilung dieser Waffen bleiben – man will sich auch weiterhin ein Hintertürchen offen lassen und argumentiert mit Beträgen, bei denen bei anderen Anträgen nicht einmal mit der Wimper gezuckt wird. Das ist zynisch und skandalös.
Streubomben verursachen weltweit viel Leid – gerade auch unter Familien und Kindern. Menschenrechtsorganisationen weisen seit Jahren auf die Gefährlichkeit der Waffe gerade für die Zivilgesellschaft hin. Einmal mehr beginnt für mich eben die Unterstützung und humanitären Hilfe der Entwicklungs- und Kriegsländer bei uns zuhause, indem wir endlich ein klares sichtbares Bekenntnis abgeben und wirksam dazu beitragen, dass diese heimtückischen Waffen – die unendlich viele Zivilopfer fordern – endlich verboten werden.
überparteiliche Standaktion vom 7. Mai 2011: “Nein” zur Mundartinitiative vom 15. Mai 2011

Ein breit abgestütztes überparteiliches Komitee setzt sich im Kanton Zürich gegen die am 15. Mai 2011 zur Abstimmung gelangende „Mundartinitiative“ ein. Die Befürworter der Vorlage wollen während den ersten beiden Kindergartenjahren ausschliesslich Mundart als Unterrichtssprache zulassen. Das Komitee jedoch meint, Kindergartenkinder sollen auch weiterhin Mundart UND Hochdeutsch im Kindergarten sprechen dürfen – wie dies bis anhin im kantonalen Lehrplan vorgesehen ist. Dafür setzen sich im Bezirk Meilen unter anderem Schulpflegemitglieder sowie Vertreter aus den Parteien FDP, CVP und glp ein und informieren gemeinsam an der Standaktion vom 7. Mai 2011 in Meilen die Bevölkerung über ihre Argumente.
Mehr zum überparteilichen Komitee unter: www.maul-korb.ch
s’Oschterhäsli gumpt auch ohne Mundartinitiative
Im Kindergarten soll weiterhin das kulturelle Erbe der Mundart gepflegt und gleichzeitig die Verständigung in der Standardsprache geübt werden dürfen. Die Initiative “ja zur Mundart” will jedoch während den ersten zwei Kindergartenjahren die Kinder ausschliesslich auf Mundart unterrichten. Ich finde, dass dies faktisch einem Lernverbot für Kinder gleichkommt und zudem eine wichtige Voraussetzung für die Integration und Förderung fremdsprachiger Kinder – nämlich das Erlernen der Standartsprache behindert.
Seit diesem Schuljahr kann laut Lehrplan des Bildungsrates immer noch während rund zwei Dritteln des Kindergarten-Unterrichts die Mundart als Unterrichtssprache verwendet werden. Es bleibt meiner Meinung nach noch genügend Raum und Zeit für all die Versli und Sprüchli, die unsere Sprache ausmachen, welche Heimat und Identität vermitteln. Ich habe bis jetzt bei meinen beiden Jungs – der Jüngere wird im Sommer den Schritt in die Schule machen – keine Verarmung der Mundartsprache nach dem Kindergartenbesuch festgestellt. Im Gegenteil: sie sind stolz, dass sie sich mit den Kindern unserer deutschen Freunde und Bekannten problemlos unterhalten können. Sie haben festgestellt, dass das Erlernen einer Fremdsprache bereits in ihrem Alter im Alltag nur positive Aspekte hat und ihr Selbstwert gestärkt wird. Der Übertritt in die Primarschule wird erleichtert, weil neben all dem Neuen wenigstens die Unterrichtssprache bekannt ist.
Die Forderung der Initianten geht zu weit und ist für mich ein pädagogischer Schritt in die Vergangenheit. Der Regierungs- und Kantonsrat lehnen die Initiative, welche am 15. Mai 2011 zur Abstimmung gelangt, denn auch deutlich ab.
Im übrigen ist es doch so, dass primär wir Eltern aufgefordert sind, unsere sprachlichen Traditionen mit unseren Kindern zu pflegen, zu erhalten und zu erweitern. Und zwar unabhängig davon, wieviel Mundart im Kindergarten und auch später in der Schule gesprochen wird.
Der orange Velotatzelwurm war in den unteren Seegemeinden unterwegs


Wenn Engel reisen lacht der Himmel – dieses Sprichwort hat die CVP-Kandidaten des Bezirks Meilen für die Kantonsratswahlen 2011 auf ihrer ersten Velotour durch die unteren Seegemeinden am 12. März 2011 begleitet. Bei strahlendem Sonnenschein und angenehmen Rückenwind ging’s von Zumikon über Zollikon nach Erlenbach. Der orange Velotatzelwurm fiel auf und mancher Autofahrer hat uns auf unserem Weg durch die Gemeinden erstaunt und gut gelaunt den Vortritt gewährt. Vor Ort positionierten derweil die Ortsektionen bereits ihre Tische und auf den Plakaständern lachten die Kandidierenden aus den jeweiligen Gemeinden den Passanten entgegen. Ein besonderer Eyecatcher war auch der Ape – das italienische Dreiradauto mit integrierter Küche. Allerdings waren die Temperaturen so angenehm, dass die Kürbissuppe eher weniger nachgefragt wurde. die abgegebenen Einkaufsjetons und Rösli allerdings stiessen auf Sympathie – wie auch die einzigartigen CVP-Schoggiküchlein. Die persönlichen Gespräche mit bekannten und unbekannten Passanten zeigte, dass unsere Kandidierenden und die CVP am See, insbesondere mit ihrem Fokus auf mittelständische Familien, auf guten Zuspruch stösst. Damit es nicht bei mündlichen Zusagen bleibt, heisst das klar: umgehend Liste 5 einwerfen und liberal-sozial wählen!

Die “Familien”-Initiative der SVP ist nicht familienfreundlich sondern eine Mogelpackung
Es tönt verheissungsvoll und verlockend: Ein steuerlicher Freibetrag soll im Giesskannenprinzip über alle Familien in der Schweiz ausgeschüttet werden. Stutzig machen müsste einem jedoch, dass es von derjenigen politischen Seite kommt, die für wenig Staat einsteht, die Familie als Privatsache sieht und die Schweiz am liebsten in einen Nachtwächterstaat umwandeln würde.
Die aktuelle Unterschriftensammlung der SVP, welche salbungsvoll als “Familien-Initiative” daherkommt und auf den ersten Blick so sympathisch ist, dass sogar politisch Interessierte aus dem anderen Lager stutzig werden, ist eine ausgekochte Mogelpackung. Denn sie will in erster Linie das traditionelle Familienmodell steuerlich zementieren. Auf der Strecke bleiben all jene, die sich – oft aus wirtschaftlichen Gründen – für ein anderes Modell entscheiden und nicht als “Einernäher”-Familie leben.
Um was geht es: Das eidgenössische Parlament hat letztes Jahr endlich eine Gesetzesvorlage verabschiedet, um die Steuerungleichheit bei erwerbstätigen Eltern, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, zu bereinigen. Dabei ist vorgesehen, dass erwerbstätige Eltern, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen einen Freibetrag für die Fremdbetreuung, erhalten. Denn Eltern, die beide erwerbstätig sind und ihre Kinder fremdbetreuen lassen haben, haben bei gleichem Lohn wie eine “Einernährer”-Familie am Ende des Monats deutlich weniger auf dem Konto: Die Kosten für die Fremdbetreuung frisst den Mehrbetrag bei zwei Erwerbstätigen weg, mit den höheren Lohneinnahmen fallen Doppelverdienereltern in eine höhere Steuerstufe. Das ist eine Bevormundung der Eltern, denn sie schränkt die Wahlfreiheit, welches Familienmodell gelebt werden soll, massiv ein.
Defakto ist das Problem in erster Linie ein steuerpolitisches und erst in zweiter Linie ein familienpolitisches Thema. Die Abzüge dienen nicht der Subventionierung der Fremdbetreuung sondern sind der Ausgleich für die höheren Steuern. Mit dem Argument, die traditionellen Familien würden benachteiligt, pocht nun die SVP darauf, dass auch “Einernährer”-Familien einen Freibetrag erhalten sollen. Dabei macht die SVP Familienpolitik in ihrem ewiggestrigen Sinne und will primär das traditionell gefestigte Familienmodell sichern und ihr Familienbild allen aufdrücken. Denn wer die Rechnung macht, dem bleibt dann schnell einmal der Entscheid, dass Frau oder Mann zuhause bleiben und nur einer arbeiten geht. Und weil die Frauen heute immer noch rund 15% Prozent weniger verdienen und Kaderpositionen mit Teilzeitpensum in der Schweiz mit der Lupe zu suchen sind, ist das dann meist die Frau, die zuhause bleibt – ganz nach dem Wunsch der SVP.
Zudem: der Freibetrag in der Unterschriftensammlung der nun allen Familien zugute kommen soll, wurde soweit heruntergesetzt, dass er steuerpolitisch keinen substantiellen Fortschritt für die finanzielle Ungleichheit der erwerbstätigen Familien bringt. Real würde der Staat die traditionellen Familien mit einem solchen Freibetrag sogar besser stellen. Bei einer Abstimmung und Annahme der Initiative entstünden der Schweiz massive zusätzliche Kosten. Da stellt sich die Frage, ob der Stimmbürger diesem Vorschlag dann wirklich zustimmen würde. Allerdings funktionieren wir Menschen leider nach dem Prinzip, wenn wir was kriegen können, dann nehmen wir es. Dass dabei der Staat wir alle sind, spielt offenbar erst in zweiter Linie eine Rolle. Sogar der SVP, wenn sie damit ihre familienpolitische Gesinnung durchdrücken kann.

