Ja zum bilateralen Weg – auch im Bezirk Meilen!
Veranstaltungen zu dieser wichtigen Abstimmung:
12. Januar 2009: Arbeitgeber-Verband See und Gaster (mit BR Doris Leuthard), Hochschule Rapperswil
12. Januar 2009: Die Fraueninfo.ch organisiert zusammen mit CVP – und FDP-Frauen, alliance F und weiteren Frauenorganisationen einen Anlass mit BR Eveline Widmer-Schlumpf in Zürich.
23. Januar 2009: AWG und CVP (mit BR Doris Leuthard), Bülach
Veranstaltung vom 23. Januar 2009
Eine entscheidende Abstimmung
Das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der europäischen Union trat am 1. Juni 2002 in Kraft. Es ist ein Teil der Bilateralen I zwischen der Schweiz und der EU. Diese sieben Abkommen sind miteinander verbunden. Im Klartext: Wenn das Volk die Weiterführung und die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit am 8. Februar 2009 ablehnt, würde das gesamte Vertragspaket gekündigt. Dabei geht es um die Abkommen zum Abbau technischer Handelshemmnisse, zum öffentlichen Beschaffungswesen, zu Land- und Luftverkehr, zur Landwirtschaft und zur Forschung.
Ein unentbehrliches Abkommen für die Wirtschaft
Das Personenfreizügigkeitsabkommen ist das wichtigste Abkommen aus wirtschaftlicher Sicht. Jeden Tag werden eine Milliarde Franken mit der EU ausgetauscht. Die Schweizer Wirtschaft hängt von der EU ab – für die Exporte und die Arbeitskräfte.
Der bilaterale Weg, eine Erfolgsgeschichte
Die EU und ihre 27 Mitgliedsstaaten sind die wichtigsten Partner unseres Landes – wirtschaftlich, politisch und kulturell. Eine aktive Europapolitik ist also unerlässlich. Derzeit ist der bilaterale Weg die beste Möglichkeit, die Schweizer Interessen zu wahren. Dieser pragmatische Ansatz erlaubt es, schrittweise massgeschneiderte, vertragliche Lösungen für eine ganze Reihe von wirtschaftlichen und politischen Fragen zu finden. Die bisher gemachten Erfahrungen in so unterschiedlichen Bereichen wie Forschung, Verkehr, Umwelt oder Zuwanderung sind positiv für unser Land.
Ein unentbehrliches Abkommen für die Wirtschaft
Das Personenfreizügigkeitsabkommen ist das wichtigste Abkommen aus wirtschaftlicher Sicht. Jeden Tag werden eine Milliarde Franken mit der EU ausgetauscht. Die Schweizer Wirtschaft hängt von der EU ab – für die Exporte und die Arbeitskräfte. Denn der Bedarf der Wirtschaft an Arbeitskräften kann nicht durch das inländische Angebot abgedeckt werden: 3,2 Mio Schweizer sind auf dem Arbeitsmarkt – für fast vier Mio Stellen. Das Freizügigkeitsabkommen ermöglicht der Wirtschaft, genügend qualifiziertes Personal nach Bedarf zu rekrutieren. Diese Oeffnung erlaubt es unseren Unternehmen, sich in der Schweiz zu entfalten und hier Arbeitsplätze zu erhalten und neu zu schaffen. Dadurch bleibt die Schweiz wettbewerbsfähig.
Positive Erfahrungen
Seit dem Inkrafttreten des Abkommens im Juni 2002 konnten positive Erfahrungen mit der Personenfreizügigkeit gemacht werden: Die Zuwanderung hat sich kontrolliert und entsprechend den Bedürfnissen der Schweizer Wirtschaft entwickelt. Es konnten keine Auswüchse an Lohn- oder Sozialdumping festgestellt werden. Die Mehrkosten der Sozialversicherungen haben sich sogar deutlich weniger stark erhöht als erwartet. Die flankierenden Massnahmen haben sich als effizient gegen Missbräuche erwiesen. Künftig werden die Kontrollen nochmals um 20 Prozent verstärkt.
Schrittweise und kontrollierte Immigration
Das Abkommen zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die beiden neuen EU-Länder Bulgarien und Rumänien sieht eine Uebergangsfrist von zehn Jahren ab Inkrafttreten vor. Die Oeffnung unseres Arbeitsmarktes würde schrittweise und kontrolliert geschehen. Rumänien und Bulgarien sind zwar die ärmsten Länder der EU, aber sie erleben ein Wirtschaftswachstum von über fünf Prozent pro Jahr und haben eine tiefere Arbeitslosenquote als die Slowakei, Polen oder Ungarn – alles Länder, die schon in die bilateralen Verträge eingeschlossen sind. Unser Nachbar Oesterreich hat keine Zuwanderungswelle aus den beiden neuen Mitgliedstaaten erlebt.
Und besonders wichtig: Bei der Personenfreizügigkeit erhält nur eine Aufenthaltsbewilligung, wer din der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgeht (angestellt oder selbständig) oder über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Detaillierte Argumentarien der CVP Schweiz und dem Abstimmungskomitee zum Freizügigkeitsabkommen finden Sie hier.


