HarmoS-Konkordat: Nichts Neues für Zürcher Eltern und Schüler
Kennen Sie die Geschichten von Familien, die aus beruflichen Gründen den Kanton wechseln müssen und feststellen, dass es für ihre Kinder eigentlich einfacher wäre im Ausland in eine neue Schule einzutreten als beispielsweise im Aargau? Es gibt unterschiedliche Leistungsanforderungen der einzelnen Klassen in der Grundstufe und total verschiedene Lehrpläne. Auch die familienergänzende Betreuung ist unterschiedlich geregelt oder überhaupt nicht vorhanden. Im Aargau gibt es zudem beispielsweise die Bezirksschule, eine Schulstufe, die der Kanton Zürich so überhaupt nicht kennt.
Die wirtschaftliche Globalisierung hat dazu geführt, dass von Arbeitnehmern eine immer grösser werdende Mobilität gefordert wird, gesellschaftliche Veränderungen führen dazu, dass alternative Formen der Familie entstanden sind, so dass es in vielen Familien nicht mehr möglich ist, die Betreuung der Kinder nur ausschliesslich durch einen Elternteil zu organisieren. Und auch die Wirtschaft will ein offenes, effzientes und international erstklassiges Bildungssystem, um im globalen Markt punkten zu können.
Die Bildungsverantwortlichen der einzelnen Kantone erarbeiteten nach der eindeutigen Annahme des Bildungsartikels in die Bundesverfassung vom 21. Mai 2006 eine interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) aus. Ueber den Beitritt zum Konkordat entscheiden die kantonalen Parlamente. Die beitretenden Kantone verpflichten sich dazu, Strukturen und die Ziele der obligatorischen Schule anzugleichen.
Der Kanton Zürich hat diese Strukturen und Ziele unter anderem bereits im neuen Volksschulgesetz umgesetzt:
° Die obligatorische Einschulung beginnt mit dem zweijährigen Kindergarten
° Die Kinder erlernen neben der zweiten Landesprache eine weitere Fremdsprache,idealerweise Englisch
° Die Gemeinde sind dazu verpflichtet, je nach Bedarf vor Ort Tagesstrukturen anzubieten
HarmoS tritt in Kraft, wenn zehn Kantone JA gesagt haben – allerdings nur dort, wo eine Zustimmung vorliegt. Da der neue Bildungsartikel in der Bundesverfassung aber eine nationale Harmonisierung vorsieht, kann der Bund die Eckwerte aus HarmoS für alle Kantone verbindlich erklären, sollten sich diese nicht einig werden.
Der Kantonsrat hat sich am 30. Juni 2008 mit 103 zu 52 Stimmen für HarmoS ausgesprochen. Weil SVP und EDU das Kantonsratsreferendum ergriffen, hat das Volk das letzte Wort. Die Volksabstimmung findet im Kanton Zürich voraussichtlich am 30. November 2008 statt. Im Kanton Luzern hat sich bereits ein Abstimmungskomitee für HarmoS gebildet.
Das Nein aus dem gegnerischen Lager ist umso unverständlicher, weil sich Bildungspolitik überhaupt nicht für parteipolitische Links-Rechtsdebatten eignet. In der Bildung geht es doch in in erster Linie darum, der nächsten Generation – unseren Kindern – optimale Chancen für ihre Zukunft zu geben, und zwar ungeachtet des eigenen Familienbildes und der eigenen Erfahrungen.

